Barrierefreie Website

Barrierefreie Website 2026: Was das BFSG für Ihr Unternehmen bedeutet

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und viele Unternehmer fragen sich: Bin ich betroffen? Die gute Nachricht vorweg: Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von den Pflichten ausgenommen. Dennoch lohnt sich Barrierefreiheit für jede Website, denn sie verbessert die Nutzererfahrung für alle Besucher und kann sogar Ihr Google-Ranking positiv beeinflussen.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG setzt die europäische Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen. Das betrifft nicht nur Menschen im Rollstuhl oder mit Sehbehinderung – auch ältere Personen, Menschen mit temporären Einschränkungen oder Nutzer in schwierigen Situationen (etwa bei grellem Sonnenlicht auf dem Smartphone) profitieren von barrierefreien Websites.

Die Anforderungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, die sich wiederum an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) orientiert. Diese international anerkannten Richtlinien definieren konkret, was eine barrierefreie Website ausmacht.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das Gesetz gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten. Im Bereich Websites sind insbesondere betroffen:

Definitiv betroffen:

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • Websites mit Online-Terminbuchung
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
  • Bankdienstleistungen und Finanzprodukte
  • E-Books und E-Reader

Ausgenommen sind:

  • Kleinunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten UND einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro
  • Reine B2B-Angebote (Geschäftskunden)
  • Private Websites ohne kommerziellen Zweck

Wichtig: Beide Kriterien müssen erfüllt sein, um als Kleinunternehmen zu gelten. Ein Unternehmen mit 8 Mitarbeitern, aber 3 Millionen Euro Umsatz, fällt unter das BFSG.

Die wichtigsten Anforderungen an barrierefreie Websites

Barrierefreiheit bedeutet, dass Ihre Website für alle Menschen zugänglich und nutzbar sein muss – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Die WCAG definiert vier Grundprinzipien:

1. Wahrnehmbarkeit

Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können. Das bedeutet konkret:

  • Alternativtexte für Bilder: Jedes Bild benötigt einen beschreibenden Alt-Text, damit Screenreader den Inhalt vorlesen können.
  • Untertitel für Videos: Gehörlose oder schwerhörige Nutzer müssen den Inhalt von Videos erfassen können.
  • Ausreichende Kontraste: Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben. Das Kontrastverhältnis sollte mindestens 4,5:1 betragen.
  • Skalierbare Texte: Nutzer müssen die Schriftgröße auf 200% vergrößern können, ohne dass Inhalte verloren gehen.

2. Bedienbarkeit

Die Website muss vollständig mit verschiedenen Eingabemethoden bedienbar sein:

  • Tastaturnavigation: Alle Funktionen müssen ohne Maus erreichbar sein. Viele Menschen mit motorischen Einschränkungen nutzen ausschließlich die Tastatur.
  • Fokus-Indikatoren: Der aktuelle Fokus muss beim Navigieren mit der Tastatur sichtbar sein.
  • Ausreichend Zeit: Nutzer benötigen genügend Zeit, um Inhalte zu lesen und Formulare auszufüllen.
  • Keine Inhalte, die Anfälle auslösen: Vermeiden Sie blinkende Elemente, die mehr als dreimal pro Sekunde aufblitzen.

3. Verständlichkeit

Inhalte und Bedienung müssen verständlich sein:

  • Klare Sprache: Vermeiden Sie unnötig komplizierte Formulierungen.
  • Konsistente Navigation: Die Menüstruktur sollte auf allen Seiten gleich aufgebaut sein.
  • Fehlerhinweise: Bei Formulareingaben müssen Fehler klar benannt und Korrekturvorschläge gegeben werden.
  • Vorhersehbare Funktionen: Links und Buttons sollten das tun, was Nutzer erwarten.

4. Robustheit

Die Website muss mit verschiedenen Technologien kompatibel sein:

  • Valider HTML-Code: Sauberer Code wird von assistiven Technologien besser interpretiert.
  • ARIA-Labels: Wo nötig, ergänzen diese Attribute die Bedeutung von Elementen für Screenreader.
  • Kompatibilität mit Hilfsmitteln: Die Website muss mit gängigen Screenreadern und anderen assistiven Technologien funktionieren.

Praktische Umsetzung für WordPress-Websites

WordPress bietet von Haus aus eine gute Grundlage für barrierefreie Websites. Mit einigen gezielten Maßnahmen können Sie die Zugänglichkeit deutlich verbessern:

Theme-Auswahl

Achten Sie bei der Theme-Auswahl auf das Label “Accessibility Ready” im WordPress-Theme-Verzeichnis. Diese Themes erfüllen grundlegende Barrierefreiheitsstandards. Beliebte barrierefreie Themes sind unter anderem Twenty Twenty-Four, GeneratePress oder Astra.

Hilfreiche Plugins

Einige WordPress-Plugins unterstützen Sie bei der Umsetzung:

  • WP Accessibility: Behebt häufige Barrierefreiheitsprobleme und fügt nützliche Funktionen hinzu.
  • One Click Accessibility: Fügt ein Accessibility-Widget hinzu, mit dem Nutzer Kontraste und Schriftgrößen anpassen können.
  • Accessibility Checker: Hilft Ihnen, Barrierefreiheitsprobleme beim Erstellen von Inhalten zu finden und zu beheben.

Checkliste für die Praxis

Prüfen Sie Ihre Website anhand dieser Punkte:

  • Alle Bilder haben aussagekräftige Alt-Texte
  • Die Website ist vollständig per Tastatur bedienbar
  • Kontraste sind ausreichend (mindestens 4,5:1)
  • Überschriften sind hierarchisch strukturiert (H1, H2, H3…)
  • Links haben beschreibende Texte (nicht nur “hier klicken”)
  • Formulare haben verknüpfte Labels
  • Videos haben Untertitel oder Transkripte
  • Die Sprache der Seite ist im HTML-Code definiert
  • Der Fokus ist beim Navigieren sichtbar
  • Die Website funktioniert bei 200% Zoom

Tools zur Überprüfung der Barrierefreiheit

Mit diesen kostenlosen Tools können Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit testen:

Tipp: Testen Sie Ihre Website auch manuell mit der Tastatur. Können Sie alle Menüpunkte erreichen? Ist der aktuelle Fokus sichtbar? Funktionieren alle Buttons und Links?

Was passiert bei Verstößen?

Bei Nichteinhaltung des BFSG drohen Konsequenzen:

  • Bußgelder: Bis zu 100.000 Euro sind möglich.
  • Abmahnungen: Wettbewerber oder Verbände können abmahnen.
  • Vertriebsverbote: Produkte können vom Markt genommen werden.
  • Reputationsschäden: Negative Publicity kann langfristig schaden.

Die Marktüberwachung erfolgt durch eine zentrale Behörde, die sowohl anlasslos als auch auf Beschwerden hin prüfen kann.

Barrierefreiheit als Chance

Auch wenn Sie als Kleinunternehmen nicht vom BFSG betroffen sind, lohnt sich die Investition in Barrierefreiheit:

Größere Zielgruppe: In Deutschland leben rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen. Dazu kommen viele weitere mit temporären oder situativen Einschränkungen.

Bessere SEO: Viele Barrierefreiheitsmaßnahmen – wie Alt-Texte, klare Strukturen und schnelle Ladezeiten – sind gleichzeitig SEO-Faktoren.

Verbesserte Nutzererfahrung: Eine barrierefreie Website ist für alle Nutzer angenehmer zu bedienen.

Zukunftssicherheit: Die Anforderungen werden in den kommenden Jahren eher steigen als sinken.

Fazit: Jetzt handeln statt abwarten

Das BFSG markiert einen wichtigen Schritt hin zu einem inklusiveren Internet. Auch wenn nicht alle Unternehmen direkt betroffen sind, wird Barrierefreiheit zunehmend zum Standard. Wer jetzt in eine barrierefreie Website investiert, ist nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern verschafft sich auch einen Wettbewerbsvorteil.

Beginnen Sie mit den Grundlagen: Alt-Texte für Bilder, klare Überschriftenstruktur und Tastaturnavigation. Testen Sie regelmäßig mit den genannten Tools und verbessern Sie kontinuierlich. So wird Ihre Website Schritt für Schritt für alle Nutzer zugänglich.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.

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