
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und viele Unternehmer fragen sich: Bin ich betroffen? Die gute Nachricht vorweg: Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von den Pflichten ausgenommen. Dennoch lohnt sich Barrierefreiheit für jede Website, denn sie verbessert die Nutzererfahrung für alle Besucher und kann sogar Ihr Google-Ranking positiv beeinflussen.
Das BFSG setzt die europäische Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen. Das betrifft nicht nur Menschen im Rollstuhl oder mit Sehbehinderung – auch ältere Personen, Menschen mit temporären Einschränkungen oder Nutzer in schwierigen Situationen (etwa bei grellem Sonnenlicht auf dem Smartphone) profitieren von barrierefreien Websites.
Die Anforderungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, die sich wiederum an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) orientiert. Diese international anerkannten Richtlinien definieren konkret, was eine barrierefreie Website ausmacht.
Das Gesetz gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten. Im Bereich Websites sind insbesondere betroffen:
Definitiv betroffen:
Ausgenommen sind:
Wichtig: Beide Kriterien müssen erfüllt sein, um als Kleinunternehmen zu gelten. Ein Unternehmen mit 8 Mitarbeitern, aber 3 Millionen Euro Umsatz, fällt unter das BFSG.
Barrierefreiheit bedeutet, dass Ihre Website für alle Menschen zugänglich und nutzbar sein muss – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Die WCAG definiert vier Grundprinzipien:
Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können. Das bedeutet konkret:
Die Website muss vollständig mit verschiedenen Eingabemethoden bedienbar sein:
Inhalte und Bedienung müssen verständlich sein:
Die Website muss mit verschiedenen Technologien kompatibel sein:
WordPress bietet von Haus aus eine gute Grundlage für barrierefreie Websites. Mit einigen gezielten Maßnahmen können Sie die Zugänglichkeit deutlich verbessern:
Achten Sie bei der Theme-Auswahl auf das Label “Accessibility Ready” im WordPress-Theme-Verzeichnis. Diese Themes erfüllen grundlegende Barrierefreiheitsstandards. Beliebte barrierefreie Themes sind unter anderem Twenty Twenty-Four, GeneratePress oder Astra.
Einige WordPress-Plugins unterstützen Sie bei der Umsetzung:
Prüfen Sie Ihre Website anhand dieser Punkte:
Mit diesen kostenlosen Tools können Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit testen:
Tipp: Testen Sie Ihre Website auch manuell mit der Tastatur. Können Sie alle Menüpunkte erreichen? Ist der aktuelle Fokus sichtbar? Funktionieren alle Buttons und Links?
Bei Nichteinhaltung des BFSG drohen Konsequenzen:
Die Marktüberwachung erfolgt durch eine zentrale Behörde, die sowohl anlasslos als auch auf Beschwerden hin prüfen kann.
Auch wenn Sie als Kleinunternehmen nicht vom BFSG betroffen sind, lohnt sich die Investition in Barrierefreiheit:
Größere Zielgruppe: In Deutschland leben rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen. Dazu kommen viele weitere mit temporären oder situativen Einschränkungen.
Bessere SEO: Viele Barrierefreiheitsmaßnahmen – wie Alt-Texte, klare Strukturen und schnelle Ladezeiten – sind gleichzeitig SEO-Faktoren.
Verbesserte Nutzererfahrung: Eine barrierefreie Website ist für alle Nutzer angenehmer zu bedienen.
Zukunftssicherheit: Die Anforderungen werden in den kommenden Jahren eher steigen als sinken.
Das BFSG markiert einen wichtigen Schritt hin zu einem inklusiveren Internet. Auch wenn nicht alle Unternehmen direkt betroffen sind, wird Barrierefreiheit zunehmend zum Standard. Wer jetzt in eine barrierefreie Website investiert, ist nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern verschafft sich auch einen Wettbewerbsvorteil.
Beginnen Sie mit den Grundlagen: Alt-Texte für Bilder, klare Überschriftenstruktur und Tastaturnavigation. Testen Sie regelmäßig mit den genannten Tools und verbessern Sie kontinuierlich. So wird Ihre Website Schritt für Schritt für alle Nutzer zugänglich.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.